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„S-c-h-n-i-t-z-e-l“ – Sie sehen das allererste Bild, das der Bilderdienst Fotolia bei der Suche nach diesem Schlagwort anbot – – "irreführend"!  gitusik/fotolia
„S-c-h-n-i-t-z-e-l“ – Sie sehen das allererste Bild, das der Bilderdienst Fotolia bei der Suche nach diesem Schlagwort anbot – "irreführend"!  gitusik/fotolia

Herr Minister: Gewähren Sie Freiheit für Papierschnitzel – Fleischpflanzerl auf die Schnitzelbank

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt:

„Was drauf steht, muss auch drin sein“, haben Sie gesagt. Und wollen Begriffe wie „vegetarisches Schnitzel“ oder „vegane Currywurst“ verbieten. Diese seien „komplett irreführend und verunsichern die Verbraucher“.

Sorgen Sie sich nicht, Herr Minister – auch Menschen ohne bayerisches Abitur kriegen das auf die Reihe:

  1. Schnitt’, ‚schnitzen’ und ergo auch ‚Schnitzel’ kommen nicht aus der Küchensprache. Nüscht mit Fleisch zu tun hat auch ‚Boulette’ – das heißt einfach ‚Kügelchen’. So war vor 100 Jahren in mancher Hinterhausbulette alles – außer Fleisch. Und wenn der Berliner eine ‚Bullette’ in die Pfanne haut, ist das eher ein Stand- als ein Fleischgericht.
  1. Im Allgemeinen gilt: Das Wort vorn erklärt das Wort hinten: Das ‚Kalbsschnitzel’ ist ein Schnitzel vom Kalb. Die ‚Fischfrikadelle’ ist aus Fisch, das ‚vegetarische Schnitzel’ aus vegetarisch, ebenso das  ‚Sellerieschnitzel’ . Nix für Vegetarier ist dagegen das ‚Fleischpflanzerl’. Und ‚Papierschnitzel’ dürfen zur vegetarischen ‚Schnitzeljagd’, aber keinesfalls in die Schnitzelpfanne!
  1. Im Besonderen ist die ‚Fleischtomate’ eindeutig eine Tomate. Theoretisch auch eine aus Fleisch geformte Tomate, aber eben nur theoretisch. ‚Tomatenfleisch’ dagegen ist entweder das Fleisch von Tomaten oder Fleisch mit Tomaten. Doch das verunsichert höchstens Flüchtlinge und Frankfurts fremdsprachige Bankerelite.
  1. Wir lassen uns nicht mal irreführen von Namen oder bildhaften Übertragungen: Das ‚Wiener Schnitzel’ kommt kaum direkt aus Wien und der ‚Fleischkäse’ ist zumindest kein Käse. Die ‚Schnitzelbank’ (auf Englisch übrigens ‚shaving horse’) ist nicht aus Schnitzel, das ‚Jägerschnitzel’ nicht aus Jäger und das ‚Kinderschnitzel’ … wie auch der ‚Mohrenkopf’ …
  1. Schon das Wort ‚Fleischwurst’ zeigt, dass eine Wurst auch aus ganz anderem bestehen kann. Übrigens ist ausgerechnet die Herkunft der so deutschen ‚Wurst’ etymologisch ungeklärt! – Mir wurscht!

„Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden.“ (John Godfrey Saxe)

  1. Wir vermuten nicht, dass unser Nationaldichter dem tumben HiWi seines Helden Kannibalismus oder einen Job als Weltenkoch unterstellt:

„Ja, eure Reden, die so blinkend sind,
in denen ihr der Menschheit Schnitzel kräuselt,
sind unerquicklich wie der Nebelwind,
der herbstlich durch die dürren Blätter säuselt!“,

 pflaumt Goethes Faust (obstfrei!) seinen Famulus Wagner an.

Auch bei Ihnen ist nicht drin, was draufsteht, Herr Minister Schmidt! Laut Wikipedia sind Sie nicht Schmied, sondern Jurist. Lassen Sie sich versichern: Das verunsichert uns wirklich nicht – Sie brauchen Ihren Namen nicht zu ändern! Ob Sie sich allerdings strafbar machen … nun, das wissen Sie besser als ich …

Mit besten Grüßen, Kerstin Hendess

PS:
Wir Verbraucher sagen auch weiter ‚Erdnussbutter’, obwohl wir wissen, dass diese absolut vegan ist. Und obwohl Ihre Kollegen irgendwas mit ‚Erdnussmus’ oder ‚Erdnusscreme’ aufs Etikett zwingen. Aber warum blieb die ‚Erdnuss’, die tatsächlich sowenig eine Nuss ist wie Paranuss oder Cashewnuss, unangetastet? Und die Kalbsnuss ist zwar aus Kalb, aber eine ganz falsche Nuss!

 

Die steuerfinanzierte Antwort aus dem Ministerium kam am Freitag, dem 13. Januar.

Ich stelle sie hier komplett ein. Allerdings bewertet mein SEO-Kontroll-Tool diesen Blogeintrag nun nicht mehr mit grüner Bestnote, sondern meckert in Rot: „Lesbarkeit: Verbesserungsbedarf“.

 

Sehr geehrte Frau Hendess,

für Ihre E-Mail an die Pressestelle des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung übermittelt wurde, danke ich Ihnen. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Position, die der Bundesminister und das BMEL in der aktuellen Diskussion um vegane und vegetarische Lebensmittel vertreten, erläutern.

Bundesminister Schmidt setzt sich dafür ein, dass die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ klar definiert sind und dass für vegane und vegetarische Lebensmittel Bezeichnungen gewählt werden, die eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher ausschließen.

In Bezug auf die Definitionen der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ unterstützt Bundesminister Schmidt die Definition derVerbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) vom 22. April 2016 (abrufbar unter https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/VSMK-Dokumente.html). Daher hat er diese im Juni 2016 an den zuständigen EU-Kommissar Andriukaitis übermittelt und den Kommissar gebeten, diese Definition zur Grundlage einer Diskussion auf EU-Ebene zu machen und möglichst rasch den Entwurf einer rechtlichen Regelung freiwilliger Angaben über vegane und vegetarische Lebensmittel vorzulegen. Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) verpflichtet die EU-Kommission zum Erlass eines Durchführungsrechtsaktes zu freiwillig bereitgestellten Informationen über Lebensmittel hinsichtlich deren Eignung für Menschen, die sich vegan oder vegetarisch ernähren.

Die Wahl einer geeigneten Bezeichnung für ein Lebensmittel liegt nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften in der Verantwortung der Unternehmen. Hinsichtlich der Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel geht es dem Bundesernährungsminister darum, dass Unternehmen, die vegane oder vegetarische Lebensmittel in Verkehr bringen, keine Bezeichnungen verwenden, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher irreführend oder täuschend sein können. Dass Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht verständlich sein müssen und in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels nicht irreführend sein dürfen, schreibt bereits Artikel 7 LMIV vor. Bundesminister Schmidt sieht ein Täuschungspotenzial, wenn für die Bezeichnung veganer oder vegetarischer Lebensmittel Begriffe verwendet werden, bei denen die Verbraucherinnen und Verbraucher Lebensmittel oder Zutaten, die aus Fleisch oder Fisch bestehen oder diese enthalten, erwarten, ohne dass diese Erwartung erfüllt wird. Daher hat er die zuständigen EU-Kommissare, Landwirtschaftskommissar Hogan und Fischereikommissar Vella, im Dezember 2016 schriftlich gebeten, in die EU-Verordnungen 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und 1379/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur einen Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischerzeugnisse bzw. für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur aufzunehmen, wie er für Milch und Milcherzeugnisse auf der Grundlage der Verordnung 1308/2013 bereits besteht. Bundesminister Schmidt setzt angesichts des ausgeprägten internationalen Handels mit Lebensmitteln im EU-Binnenmarkt auf eine EU-weite Lösung, er plant daher keine nationale rechtliche Regelung.

In Deutschland hat sich das Präsidium der beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angesiedelten unabhängigen Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ohnehin bereits zu einem Fachausschuss zusammengeschlossen, um leitsatzübergreifend über die Beschreibung veganer und vegetarischer Lebensmittel und die Abgrenzung zu Lebensmitteln, die Fleisch, Fisch, Krebs- und Weichtiere enthalten oder aus diesen bestehen, zu beraten. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches sind keine rechtlichen Normen sondern sachverständige Gutachten von herausgehobener Qualität, die den redlichen Herstellungs- und Handelsbrauch sowie die berechtigte Verbrauchererwartung beschreiben und den am Lebensmittelmarkt teilnehmenden Akteuren sowie den Lebensmittelüberwachungsbehörden als Orientierungshilfe dienen. Eine Regelung auf dieser untergesetzlichen Ebene würde eine ausreichende Bindungswirkung entfalten und den Täuschungsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher verstärken.

Betont sei nochmals, dass es dem Bundesernährungsminister nicht darum geht, die Herstellung und den Vertrieb veganer und vegetarischer Lebensmittel zu erschweren, sondern den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu mehr Klarheit zu verhelfen. Schon heute stehen die Unternehmen in der Verantwortung, Informationen über Lebensmittel nur dergestalt an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermitteln, dass letztere weder getäuscht noch in die Irre geführt werden. Dies wird von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Ländern bereits jetzt kontrolliert, wobei jeweils das Gesamtbild des konkreten Einzelfalls zu würdigen ist. Die Länder tauschen sich zudem zu Fragen eines einheitlichen Vollzugs der lebensmittelrechtlichen Vorschriften aus.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Ch. Meyer

Dr. Christoph Meyer

Leiter des Referats 215 – Lebensmittelinformation, Lebensmittelkennzeichnung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Wilhelmstraße 54, D-10117 Berlin

Telefon +49 (0) 30 18 529 3155, Telefax +49 (0) 30 18 529 3273

E-Mail: christoph.meyer@bmel.bund.de215@bmel.bund.de

Internet www.bmel.de

 

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Hab die Antwort aus dem Ministerium gelesen. Hätte nie gedacht, dass man Humor und Ironie so gänzlich missverstehen kann!!! Das Ganze wirkt wie eine Selbstpersiflage und der Herr merkt es offensichtlich nicht mal. Herrlich! Das ist wohl die deutsche „Verwaltung“ – spaßfrei und paragraphensüchtig!

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